Vollstreckungstitel
Rechtsberatung - Dwornig und Kucki Rechtsanwälte - Mülheim an der Ruhr und Düsseldorf
Ein Vollstreckungstitel ist Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Der Vollstreckungstitel bezeich-net die Parteien, den Inhalt, die Art und den Umfang der vorzunehmenden Zwangsvollstreckung. Damit ein Vollstreckungstitel vollstreckungsfähig ist, muss sein Inhalt bestimmt oder zumindest bestimmbar sein.
Vollstreckungstitel sind z.B. Urteile, Prozessver-gleiche oder vollstreckbare Urkunden (§§ 704, 722, 723, 928, 936, 794 ZPO, § 168 VwGO, § 199 SGG, § 201 II InsO).
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