Transportrecht: Frachtführer haftet für Verunreinigung des Transportgutes durch dreckigen Tank
OLG Hamburg v. 8.07.2010
Der Frachtführer hat, dem Absender Schadensersatz zu leisten, wenn das Frachtgut durch Rückstände im Transportmittel verunreinigt wird.
Da der Frachtführer seine Pflichten verletzt, wenn er das Transportmittel nicht auf Sauberkeit und somit seine Geeignetheit überprüft.
Aus den Gründen:
...Im konkreten
Fall bestand nach Auffassung des Senats aber keine Pflicht der Klä-
gerin, die Geeignetheit und Sauberkeit des Schiffs für den Trans-
port des Rapsöls zu untersuchen. Grundsätzlich ist es die Pflicht
des Frachtführers, das Transportgut ordnungsgemäss zu transportie-
ren. Zu einer ordnungsgemässen Beförderung gehört die Verwendung
sauberer Transportfahrzeuge. Das Transportfahrzeug muss sich bezüg-
lich seiner Sauberkeit dem zu befördernden Gut anpassen. Grundsätz-
lich kann sich ein Absender auch darauf verlassen, dass der Fracht-
führer ein Transportmittel gestellt hat, das vertragskonform sauber
ist....