Transportrecht: Wurde kein gesicherter Transport gebucht, muss auch nicht durchgeführt werden
BGH, Urteil v. 01.07.2010 – I ZR 176/08
Auf einem internationalen Straßentransport stellte der Frachtführer seinen LKW auf einem unbewachten Parkplatz in Belgien ab. Dieser Versuchung konnten die örtlichen Langfinger nicht widerstehen und machten sich nachts, an der Plane des LKWs zu schaffen. Zu ihrer Freude fanden sie auf der Ladefläche Paletten nagelneuer Autoradios, welche mit den Dieben zusammen auf Nimmerwiedersehn verschwanden
Praxistip: Die Richter holten die Überlegungen der Vorinstanzen auf den Boden der Verhaltensregeln eines ordentlichen Kaufmanns zurück. Wer besonders wertvolle Ware hat, der soll dies demFuhrmann auch explizit mitteilen, was er diesem auf die Ladefläche stellt . Und er soll dafür bezahlen. Die Sicherung eines Transportes gibt es nicht zum Nulltarif. Letzendlich kann nur geraten werden, dass Auftraggeber und Spediteur bei Auftragsvergabe über Leistung und Preis genau sprechen und dieses im Vertrag schriftlich fixieren.
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Rechtsanwalt Dwornig ist geprüfter Absolvent des Fachanwaltslehrganges Transport- u. Speditionsrecht der Deutschen Anwaltsakademie.
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Dwornig & Kucki Rechtsanwälte
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