Transportrecht: Vollkasko hafte nicht bei Schäden durch falsch gesicherte Ladung
LG Duisburg, Urteil v. 05.01.2010, 1 O 160/09
Orientierungssatz:
Schäden, die auf ein Brems- oder sonstiges Betriebsmanöver des Fahrzeugs zurückzuführen sind, indem hierdurch die Ladung des Fahrzeuges ins Rutschen geraten und anschließend ein Schaden am Fahrzeug oder der Ladung entstanden ist, sind nicht von der Vollkaskoversicherung umfasst
Fundstelle: Urteil des 1. Zivilsenates d. LG Duisburg v. 05.01.2010, 1 O 160/09
Normen: § 12 Abs 2 AKB, § 10a AKB, § 280 BGB, § 278 BGB
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