Sorgerecht für unverheiratete Väter
Entscheidung des BVerfG stärkt das Recht der Väter
Auf Grund der alten Rechtslage waren unverheiratete Väter auf die Zustimmung der Mutter angwiesen. Sie konnte somit den Vater vom Sorgerecht an dem gemeinsamen Kind ausschließen. Diese Rechtslage hat das BVerfG für rechtswidrig erklärt. Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht.