Schadensersatz nach Havarie gem. § 32 BinSchG
Urteil zum Binnenschiffahrtsrecht d. BGH v. 16.12.2008 (VI ZR 48/08)
Der Anspruch des bei einer Havarie geschädigten Schiffseigners auf Ersatz des durch die erzwungene Stilllegung seines Schiffes verursachten Nutzungsausfallschadens muss nicht zwingend anhand der Liegegeldsätze des § 4 BinSchLV berechnet werden. Es ist nicht rechtsfehlerhaft, wenn der Tatrichter auf die Liegegeldsätze nach § 32 BinSchG 1994 zurückgreift und diese entsprechend der Preisentwicklung indexiert.
Normenkette: § 252 BGB; § 287 ZPO; § 4 BinSchLV; § 32 BinSchG 1994
Fundstelle: Transportrecht 2/09, S. 77f.
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