Reisegepäck im Flugpreis inbegriffen
Urteil des OLG Hamburg (3 U 30/07)
Verbraucher können bei einem Flugangebot in der Regel darauf vertrauen, dass die Beförderungsleistung auch die unentgeltliche Aufnahme von Reisegepäck beinhaltet.
Wirbt die Fluggesellschaft mit der Angabe "inklusive Steuer und Gebühren" und will die Fluglinie dennoch eine Gebühr für die Beförderung von Reisegepäck erheben, so ist die Fluggesellschaft verpflichtet, auf die zusätzlich anfallende Gebühr ausdrücklich hinzuweisen. (Aus den Gründen: ...Gegen eine solche Annahme spricht schon die Lebenserfahrung, weil für Reisende die Mitnahme des "normalen" aufzugebenden Gepäcks kein "Extra" darstellt, für das man die Zahlungspflicht eines zusätzlichen Entgeltes erwartet. Bei Flugreisen war es generell immer üblich, dass in normalen Grenzen das aufzugebende Gepäck nichts zusätzlich kostete. Dass das bei "Billigflügen" in der Verkehrsvorstellung des Durchschnittsverbrauchers "grundsätzlich" anders wäre, kann nicht angenommen werden...).
Quelle: ZAP,2009 FACH 1 72 (LS)
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