MPU unverhältnismäßig bei ärztlichem Attest
VG München, vom 18.07.2008, M 1 S 08/3023
Im zu entscheidenden Fall, hatte das Verwaltungsgericht die Anordnung einer MPU für unverhältnismäßig angesehen: "Da jede ärztliche Untersuchung einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Betroffenen darstellt, hätte nachvollziehbar dargelegt werden müssen, weshalb sich der Antragsteller einer weiteren medizinischen Begutachtung unterziehen muss. Der Hinweis im Schreiben des Landratsamtes an die Begutachtungsstelle, diese möge aus Gründen der Verhältnismässigkeit gegebenenfalls von einer medizinischen Untersuchung absehen,
genügt nicht, um den Verstoss gegen den Verhältnismässigkeitsgrundsatz zu heilen"
Entscheidung des VG München (M 1 S 08/3223)
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