Messung mit Poliscan Speed 628215 unverwertbar
Urteil AG SOLINGEN v. 2.04.2009 (23 OWI-81 JS 2227/08-75/08)
Ein mutmasslicher Temposünder wurde durch das AG Solingen freigesprochen, weil es die Aufnahmen mit dem Gerät Poliscan Speed 628215 gerichtlich nicht für verwertbar hielt. "...Der Betroffene wird auf Kosten der
Staatskasse freigesprochen. Zwar kommt das DEKRA-Gutachten zu dem
Ergebnis, "Nach sachverständiger Auffassung ergeben sich keine Hin-
weise auf unkorrekte Messergebnisse, woraus sich in der Folge eine
einwandfreie Funktion der gegenständlichen Geschwindigkeitsmessanla-
gen ableiten lässt." Aber es heisst auch, "Das Messprinzip, der
Messablauf und die Messwertbildung beruhen auf theoretisch nachvoll-
baren Vorgängen, die jedoch in ihrem Ablauf zum Teil verborgen blei-
ben." Insbesondere kann die Geschwindigkeitsbildung selbst sowie die
Messwerterzeugung nicht konkret überprüft werden. Dies bedeutet,
dass die vorgeworfene Geschwindigkeit aus Bild und Dokumentation der
Messung nicht nachvollzogen werden kann.."
Urteil des AG Solingen v. 04.04.2009
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