Meldung Schwerbehindertenrecht zum 31.03.
Jährliche Meldung nach Schwerbehindertenrecht fällig
Bis zum 31.03.2009 sind die jährlichen Meldungen der Beschäftigungsdaten gemäß Schwerbehindertenrecht für 2008 durch die beschäftigungspflichtigen Betriebe erforderlich. Private sowie öffentliche Arbeitgeber mit durchschnittlich mind. 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, fünf Prozent davon mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Die für die Meldung erforderlichen Unterlagen können unter der Adresse www.rehadat-elan.de angefordert werden.
Wir würden uns freuen, Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme helfen zu dürfen.
Dwornig & Kucki Rechtsanwälte
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Vcard Rechtsanwalt Björn Kucki 
Krankenkasse muss behindertem Kind ein Rollstuhlrückhaltesystem bezahlen, LSG Mainz, 21.02.2008, L 5 KR129/07