Insolvenzrecht
Insolvenzantrag, Forderung, Insolvenzverfahren, Verbraucherinsolvenzverfahren

Rechtsanwalt Dwornig berät Sie in Fragen des Insolvenzrechts.
Verbraucherinsolvenz
Mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren hat der Staat dem Bürger die Möglichkeit geschaffen, sich in 6 Jahren von seiner Schuldenlast zu befreien.
In einem ersten Beratungsgespräch (€ 50 inkl. USt.) entwickeln wir mit Ihnen Ihren individuellen Weg aus der Schuldenfalle. Gerne begleiten wir Sie auch weiter...
Selbstständige
Auch Selbstständige haben die Möglichkeit, Restschuldbefreiung zu beantragen. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.
Geschäftsführerberatung
Unternehmenskrisen stellen für den/die Geschäftsführer/in eine besondere Herausforderung dar und bergen hohe Risiken. Wir bieten Ihnen unsere juristische Hilfe an.
Gläubigerberatung
Wir machen Ihre Forderung im Insolvenzverfahren Ihres Schuldners geltend.
Wir würden uns freuen, Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme helfen zu dürfen.
Dwornig & Kucki Rechtsanwälte
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45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 (0)208/45964-0
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