Halter bleibt neben EVU für Fahrzeugsicherheit verantwortlich
OVG Münster 9 A 2725/06 (§ 2 I S. 2 EBO; § 32 I Nr. 1 AEG)
Der Halter ist für den betriebssicheren Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.
Vorschriften die dem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) fahrzeugbezogene Pflichten auferlegt, lassen die Haftung des Halters nicht entfallen. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 EBO sind die Anforderungen an Sicherheit und Ordnung erfüllt, wenn die Fahrzeuge den Vorschriften und, soweit diese keine ausdrücklichen Vorschriften enthält, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Demgemäß konkretisiert § 2 Abs. 1 EBO die sich aus § 32 Abs. 1 Nr. 1 AEG ergebende Pflicht für den Halter von nichtselbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmenden Fahrzeugen dahin, dass dieser das Eisenbahnfahrzeug in einem anerkannten Regeln der Technik entsprechenden betriebssicheren Zustand zu halten hat.
Das OVG Münster hat daher per Beschluss vom 21.05.2008 den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des VG Köln abgelehnt.
-
Stichprobenartige Überwachungsmaßnahmen des Eisenbahn-Bundesamtes mit der Folge einer möglichen Gebührenerhebung betreffen auch dann den Pflichtenkreis des Halters eines nichtselbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmenden Fahrzeugs, wenn sie im laufenden Betrieb erfolgen.
- Der Halter bleibt in derartigen Fällen neben der betriebsführenden Eisenbahn für den betriebssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
Quelle: Eisenbahnbundesamt
Rechtsanwalt Dwornig ist geprüfter Absolvent des Fachanwaltslehrganges Transport- u. Speditionsrecht der Deutschen Anwaltsakademie.
Er ist Mitglied
-
der Deutschen Bundesvereinigung Logistik
-
der Arbeitsgemeinschaft Transportrecht des Deutschen Anwaltvereins
-
des Deutsch-Niederländischen Anwaltvereins
Wir würden uns freuen, Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme helfen zu dürfen.
Dwornig & Kucki Rechtsanwälte
Standort Mülheim an der Ruhr:
Friedrich-Ebert-Str. 32
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 (0)208/45964-0
Königsallee 14
40212 Düsseldorf
Tel.: 0211/16384655
e-mail: j.dwornig(a)dwornigkucki.de
Vcard Rechtsanwalt Jan Dwornig 