Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis
OLG Jena v. 15.05.2008 (1 SS 41/08)
Einem in Deutschland wohnhaften französischen Staatsangehörigen, bei dem in Deutschland eine rechtskräftige Entziehung seiner französische Fahrerlaubnis stattgefunden hat, ist auch in Deutschland das Führen von Kraftfahrzeugen nicht gestattet. (Aus den Gründen: ...Dieses Ergebnis entspricht dem Gemeinschaftsrecht, Art. 8 Abs.4 S.1 der Richtlinie 91/439/EWG erlaubt einem Mitgliedstaat der EU die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins dann nicht anzuerkennen, wenn auf den Inhaber in seinem Hoheitsgebiet eine Massnahme nach Abs.2 - hier Entziehung der Fahrerlaubnis angewendet wurde...).
Fundstelle
VRS 114, 440
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