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Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG)
Definition
Das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz - ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 setzte die EG-Richtlinie 91/440 „Zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft“ – Unabhängigkeit der Eisenbahnunternehmen von staatlichen Einflüssen, finanzielle Gesundung der Unternehmen, Trennung der Eisenbahninfrastruktur vom Transportbereich, Öffnung der Schienennetze für Dritte – in deutsches Recht um. Das Sondervermögen „Deutsche Bundesbahn“ und „Deutsche Reichsbahn“ wurde unter einem Namen "Bundeseisenbahnvermögen“ zusammengefasst. Volksläufig wurde die in Folge eingetretenen Veränderungen als Bahnreform genannt.
Das ENeuOG ist ein Artikelgesetz und fasst alle einfachgesetzlichen Neuregelungen sowie Änderungen zusammen. Dieses Paket enthält rund 130 Gesetzes- und Verordnungsänderungen und als Kernstück in den ersten fünf Artikeln neu formulierte Gesetze:Rechtsanwalt Dwornig ist geprüfter Absolvent des Fachanwaltslehrganges Transport- u. Speditionsrecht der Deutschen Anwaltsakademie.
Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens
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