Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU)
Definition Eisenbahninfrastrukturunternehmen
Die Eisenbahninfrastruktur umfasst die Betriebsanlagen der Eisenbahnen einschließlich der Bahnstromfernleitungen. Ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist ein Unternehmen, das den Betrieb, den Bau und die Unterhaltung der Schienenwege der Eisenbahn zum Gegenstand hat.
§ 2 AEG definiert öffentlich-, oder privatliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen als Eisenbahnen.
Rechtsanwalt Dwornig ist geprüfter Absolvent des Fachanwaltslehrganges Transport- u. Speditionsrecht der Deutschen Anwaltsakademie.
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