Eisenbahn
Definition
Eine Eisenbahn ist ein schienengebundenes Verkehrsmittel zur Beförderung von Personen und zum Transport von Gütern.
Definition des § 2 Abs. 1 AEG:
Eisenbahnen sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen) oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen).
Rechtsanwalt Dwornig ist geprüfter Absolvent des Fachanwaltslehrganges Transport- u. Speditionsrecht der Deutschen Anwaltsakademie.
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