Ausfuhrkreditversicherung, privat
Definition (engl. export credit insurance)
Ausfuhrkreditversicherung (engl. export credit insurance) versichert den Ausfall einer Forderung bei der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen ins Ausland. Die Forderung gilt als ausgefallen bei Insolvenz des Kunden oder nach erfolgloser Zwangsvollstreckung.
siehe auch (Ausfuhrkreditversicherung, staatlich)
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