Aufwendungsersatz
Definition (engl. reimbursement of expenses)
Aufwendungsersatz (engl. reimbursement of expenses) bezeichnet gem. § 670 BGB den
Anspruch eines Beauftragten ggü. einem Auftraggeber auf Ersatz der Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
Im Versicherungsverhältnis sind es die Aufwendungen des Versicherungsnehmers für die Abwendung oder Minderung des Schadens.
Das transportrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn
Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen.
Dwornig & Kucki Rechtsanwälte
Friedrich-Ebert-Str. 32
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 (0)208/45964-0
Königsallee 14
40212 Düsseldorf
Tel.: 0211/16384655
e-mail:
info(a)dwornigkucki.de
Vcard Rechtsanwalt Jan Dwornig 