Aufruhr
Definition (engl. riot)
Aufruhr (engl. riot) wird als die Zusammenrottung eines zahlenmässig nicht unerheblichen Volksteils zur Führung eines mit Gewalt verbundenen Kampfes gegen die Staatsgewalt definiert.
In der Güterversicherung ist "Aufruhr" eine ausgeschlossene Gefahr. Wiederaufgenommen werden kann sie durch eine Streik- und Aufruhrklausel.
Das transportrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn
Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen.
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