Akzept
Definition (engl. acceptance)
Akzept ist die Annahme eines gezogenen Wechselns. Der Bezogene verpflichtet sich durch seine Unterschrift (üblicherweise am Rand des Dokumentes quer) zur Zahlung. Merksatz: Schreibe hin, schreibe her, aber niemals einen Wechsel quer
Im Versicherungswesen bezeichnet ein Akzept die Annahme eines Rückversicherungsangebotes.
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