Änderung des Kabotageverbot zum 30.04.2009
Änderung nach EU-Beitritt
Transportunternehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, der Tschechischen Rebpublik und Ungarn dürfen ab dem 01. Mai 2009 mit der Gemeinschaftslizenz in Deutschland Kabotagebeförderungen durchführen.
Bei der Kabotage sind die Regelungen des
Güterkraftverkehrsgesetzes (
GüKG) und der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (
GüKGrKabotageV) zu beachten.
So dürfen nach einer grenzüberschreitenden Beförderung nach Deutschland innerhalb eines Zeitraums von höchstens 7 Tagen maximal 3 Kabotagebeförderungen durchgeführt werden. Es gilt die Versicherungspflicht (§ 7a GüKG).
Quelle: Bundesamt für den Güterkraftverkehr
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Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen.
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