Absender
Definition (engl. consignor)
Absender (engl. consignor) ist, wer meistens im eigenen Namen, Vertragspartner des Frachtführers über einen Frachtvertrag. Häufig tritt ein Spediteur als Absender auf, da er auf Rechnung des Versenders den Transport durch den Frachtführer / Verfrachter besorgt.
Das transportrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen.
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