Verbotsklauseln und Haftungsbegrenzungsklauseln bei PaketdienstenBGH Urteil vom 3.7.2008 ( I ZR 132/05)Soweit die Haftung eines Paketbeförderungsdienstes in Rede steht, ist bei der Haftungsabwägung nach § 254 BGB und § 425 Abs. 2 HGB zu beachten, dass sich Verbotsklauseln in ihren Voraussetzungen und in ihren Folgen deutlich von Haftungsbegrenzungsklauseln unterscheiden. Normenkette: HGB § 425 Abs. 2; BGB § 254 I und II
BGH Urteil vom 03.07.2008 (I ZR 132/05) Das transportrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut. Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen. Dwornig & Kucki Rechtsanwälte
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