Transportversicherung: Haftungsquoten bei mehreren VR

OLG Hamm, Urteil v. 18.12.2009 (20 U 137/08)

  1. Eine GembH, die als Korrespondent eines ausländischen vR auftritt wird auch dann nicht VR, wenn sie im Vertrag als solche erwähnt ist.
  2. Auch der nicht führende VR kann wegen seiner übernommenen Quote verklagt werden, wenn er den von ihm abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten hat.
  3. Der Geschädigte kann den VR auf Zahlung verklagen, wenn der insolvente VN nicht willens ist, seine Ansprüche zu verfolgen und er diese dem Geschädigten abgetreten hat.
  4. Der VR kann sich gegenüber dem Geschädigten nicht auf die Anfechtung des Versicherungsvertrages berufen, wenn er bedingugnsgemäß den Ansprüchen des Geschädigten keine Einwendungen aus dem Deckungsverhältnis, gleich welcher Art, entgegenhalten kann.
Fundstelle: Lücke in Versicherung und Recht kompakt, 5/10 S. 87
Urteil: OLG Hamm v. 18.12.2009 (20 U 137/08)

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