Transportrecht
Definition
Transportrecht ist der Überbegriff für die Rechtsbereiche, die die Beförderung von Gütern betreffen. Hierbei kommt es zunächst nicht auf die Art der Beförderung an. Das deutsche Transportrecht (d.h. Lade- und Abladeort sind in Deutschland) kennt insbesondere folgende Verträge
Die Vorschriften des HGB über das Frachtgeschäft gelten für innerdeutsche Beförderungen des Gutes´.
Bei grenzüberschreitenden Transporten gelten die internationalen Abkommen:
- beim grenzüberschreitenden Transport mit Kraftfahrzeugen gelten meist die CMR,
- bei internationalen Lufttransporten kommt das Montrealer Abkommen zur Geltung (siehe dazu Flugreise)
- beim grenzüberschreitenden Transport mit Eisenbahnen kommt das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr COTIF vom 9.5.1980 zur Anwendung
- Bei Seetransport gelten die Vorschriften des Vierten Abschnitts im 5. Buch des HGB (Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern, §§ 556 ff. HGB). Es muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, welche Rechtsordnung Anwendung findet. Eine Vereinheitlichung hat das internationale Seetransportrecht durch die Haager Regeln (Abkommen von 1924 über "bestimmte Regeln betreffend Konnossemente", geändert 1963/68 und 1979, je nach Fassung "Haager Regeln" oder "Haag-Visbyer Regeln") erfahren.
- Auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Binnenschiffen ist, zunächst die anwendbare nationale Rechtsordnung zu prüfen..
Das transportrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen.
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Letztes Update 05.03.2009 | Copyright© Dwornig & Kucki 2008 |

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