Transportrecht: Mautpflicht richtet sich nach Eintragung im FahrzeugscheinOVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 27.10.2009 (9 A 2190/07)Das BAG meinte, dass das zulässige Gesamtgewicht entgegen diesem Eintrag zu berechnen sei und erließ einen Mautgebührenbescheid. Erst das OVG entschied, dass das von genutzte Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als zwölf Tonnen aufweise. Entscheidend für die Bewertung sei allein der Eintrag im Fahrzeugschein. Die Zulassungsbehörde müsse beim zulässigen Gesamtgewicht nicht die technisch zulässigen Höchstgrenzen eintragen, sondern könne im Einvernehmen mit dem Halter auch geringere Werte eintragen. Für eine solche Ablastung seien technische Änderungen am Fahrzeug nicht erforderlich. Rechtsanwalt Dwornig ist geprüfter Absolvent des Fachanwaltslehrganges Transport- u. Speditionsrecht der Deutschen Anwaltsakademie. Er ist Mitglied der Deutschen Bundesvereinigung Logistik der Arbeitsgemeinschaft Transportrecht des Deutschen Anwaltvereins des Deutsch-Niederländischen Anwaltvereins Wir würden uns freuen, Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme helfen zu dürfen. Dwornig & Kucki Rechtsanwälte Standort Mülheim an der Ruhr: Friedrich-Ebert-Str. 32 45468 Mülheim an der Ruhr Tel.: +49 (0)208/45964-0 Standort Düsseldorf: Königsallee 14 40212 Düsseldorf Tel.: 0211/16384655 e-mail: j.dwornig(a)dwornigkucki.de
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