Transportrecht: Anmietung eines Ersatztransporters nach Verkehrsunfall

OLG Saarbrücken v. 23.03.2010, 4 U 504/09 - 146

Ein Unfallgeschädigter, der für den Ausfall eines gewerblich genutzten Transporters Erstattung der angefallenen Mietwagenkosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs geltend macht, verstößt gegen seine Pflicht zur Schadensminderung, wenn er sich auf die Angabe des beauftragten Reparaturbetriebs verlässt, die Reparatur werde "vier bis acht Wochen" dauern. Vielmehr ist der Geschädigte im Rahmen der Schadensminderungspflicht gehalten, den Grund für die außergewöhnlich lange Reparaturdauer zu hinterfragen, um sich gegebenenfalls nach einem anderen Reparaturbetrieb umzusehen.

Fundstelle: OLG Saarbrücken, v. 23.03.2010, 4 U 504/09 -  146
Normen: § 7 Abs. 1 StVG, § 3 Nr. 1 und 2 PflVG

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