Taxischein mit modernem HörgerätOVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.03.2009 (1 B 9/07)Unter Berücksichtigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ist eine ausreichend zuverlässige Kompensation eines Hörverlusts von 60 oder mehr v.H. bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch moderne Hörgeräte im Einzelfall möglich. Der allgemeine Ausschluss einer Kompensation des Hörverlusts durch Hörgeräte, wie ihn die Begutachtungs-Leitlinien für die Kraftfahrereignung für die Hörprüfung vorsehen, ist rechtswidrig. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.03.2009 (1 B 9/07) Das transportrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut. Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen. Dwornig & Kucki Rechtsanwälte Friedrich-Ebert-Str. 32
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 (0)208/45964-0 Königsallee 14 40212 Düsseldorf Tel.: 0211/16384655 e-mail: info(a)dwornigkucki.de Vcard Rechtsanwalt Jan Dwornig
|