Taxischein mit modernem Hörgerät

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.03.2009 (1 B 9/07)

Unter Berücksichtigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ist eine ausreichend zuverlässige Kompensation eines Hörverlusts von 60 oder mehr v.H. bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch moderne Hörgeräte im Einzelfall möglich. Der allgemeine Ausschluss einer Kompensation des Hörverlusts durch Hörgeräte, wie ihn die Begutachtungs-Leitlinien für die Kraftfahrereignung für die Hörprüfung vorsehen, ist rechtswidrig.

Normenkette: FeV § 11, FeV § 48, StVG § 2
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.03.2009 (1 B 9/07)


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