Tagfahrlicht im Ausland
Das Fahren mit Licht ist in Deutschland keine Pflicht, jedoch im Ausland
Für Europa besteht keine einheitlichen Regelungen für das Anschalten des Abblendlichtes am Tag.
In diesen Ländern ist, das Licht ganzjährig einzuschalten:
- Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien (außerhalb geschlossener Ortschaften),
- Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien (außerhalb geschlossener Ortschaften),
- Russland (außerhalb geschlossener Ortschaften), Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Ungarn (außerhalb geschlossener Ortschaften),
- Tschechische Republik
In Bulgarien nur vom 1. November bis 31. März
Rechtsanwalt Dwornig ist geprüfter Absolvent des Fachanwaltslehrganges Transport- u. Speditionsrecht der Deutschen Anwaltsakademie.
Er ist Mitglied
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der Deutschen Bundesvereinigung Logistik
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der Arbeitsgemeinschaft Transportrecht des Deutschen Anwaltvereins
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des Deutsch-Niederländischen Anwaltvereins
Wir würden uns freuen, Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme helfen zu dürfen.
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Vcard Rechtsanwalt Jan Dwornig
Letztes Update 29.04.2010 | Copyright© Dwornig & Kucki 2008 |

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