Tagfahrlicht im Ausland

Das Fahren mit Licht ist in Deutschland keine Pflicht, jedoch im Ausland

Für Europa besteht keine einheitlichen Regelungen für das Anschalten des Abblendlichtes am Tag.
In diesen Ländern ist, das Licht ganzjährig einzuschalten:
  • Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien (außerhalb geschlossener Ortschaften),
  • Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien (außerhalb geschlossener Ortschaften),
  • Russland (außerhalb geschlossener Ortschaften), Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Ungarn (außerhalb geschlossener Ortschaften),
  • Tschechische Republik
In Bulgarien nur vom 1. November bis 31. März

Rechtsanwalt Dwornig ist geprüfter Absolvent des Fachanwaltslehrganges Transport- u. Speditionsrecht der Deutschen Anwaltsakademie.
Er ist Mitglied
  • der Deutschen Bundesvereinigung Logistik
  • der Arbeitsgemeinschaft Transportrecht des Deutschen Anwaltvereins
  • des Deutsch-Niederländischen Anwaltvereins

     
Wir würden uns freuen, Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme helfen zu dürfen.

Dwornig & Kucki Rechtsanwälte


Friedrich-Ebert-Str. 32
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 (0)208/45964-0

Königsallee 14
40212 Düsseldorf
Tel.: 0211/16384655

e-mail: j.dwornig(a)dwornigkucki.de

Vcard Rechtsanwalt Jan Dwornig vcard

Übersicht Übersicht: News


Auch für LKW Auflieger gilt nach einem Unfall die 1,3 Regel  zurueck: Auch für LKW Auflieger gilt nach einem Unfall die 1,3 Regel vor: Vor Einbau von GPS in den LKW muss der Betriebsrat gefragt werden Vor Einbau von GPS in den LKW muss der Betriebsrat gefragt werden


Letztes Update 29.04.2010 | Copyright© Dwornig & Kucki 2008 | Seite drucken: Tagfahrlicht im Ausland | Seite einem Freund senden: Tagfahrlicht im Ausland

Zurück zur Startseite