Sozialversicherungsrecht: Keine Beitragspflicht für Verwarnungsgelder von Disponent und FahrerLSG MAINZ vom 20.01.2010, L 6 R 381/08So entschied es jetzt das Landessozialgericht für einen Fall, bei dem die Gelder wegen eines Verstosses gegen güterverkehrsrechtliche Bestimmungen ver- hängt worden waren. Begründet wurde dies mit einer Gesamtbetrachtung bei deren Ergebnis das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers bei der Zahlung ganz im Vordergrund stand. Der Arbeitgeber hatte nämlich seine Leute angewiesen, die entsprechende güterverkehrsrechtliche Vorschriften ausser Acht zu lassen. (Aus den Gründen: ...Der hinter all dem stehende betriebliche Zweck war letztlich, insbesondere bei den für die wirtschaftliche Situation der Klägerin wichtigen Kunden, die vereinbarten Lieferungstermine einzuhalten, wobei das Risiko von bussgeldpflichtigen Verstössen in Kauf genommen worden ist...). LSG MAINZ vom 20.01.2010, L 6 R 381/08 Wir würden uns freuen, Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme helfen zu dürfen. Dwornig & Kucki Rechtsanwälte Standort Mülheim an der Ruhr: Friedrich-Ebert-Str. 32 45468 Mülheim an der Ruhr Tel.: +49 (0)208/45964-0 Standort Düsseldorf: Königsallee 14 40212 Düsseldorf Tel.: 0211/16384655 e-mail: j.dwornig(a)dwornigkucki.de Vcard Rechtsanwalt Jan Dwornig
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