Regelfall besondere Sicherung durch Frachtführer bei Hinweis auf ungewöhnlich hohen Wert des Gutes

BGH Urteil vom 3.7.2008 (I ZR 205/06)

Im Regelfall ist davon auszugehen, dass der Frachtführer bei einem Hinweis auf den ungewöhnlich hohen Wert des Transportgutes entweder besondere Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Gutes vor Verlust ergriffen oder den Transportauftrag abgelehnt hätte.

Normenkette: HGB § 425 Abs. 2; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1
BGH Urteil vom 03.07.2008 (I ZR 205/06)


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