Neue Karbotageregeln zum 14. Mai 2010

EU Verordnung regelt Kabotageverkehr

Die Verordnung der EU 1072/09 zum Kabotageverkehr tritt am 14. Mai 2010 in Kraft. Hiernach dürfen europäische GüK-Unternehmen im Anschluss an einen grezüberschreitenden Transport binnen sieben Tagen drei Kabotagefahrten mit dem selben Fahrzeug durchführen. Ausnahmen gelten nur für die bulgarischen und rumänischen Unternehmen. Die Vorschriften über die mitzuführenden Dokumente wurde erleichtert.

Wir würden uns freuen, Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme helfen zu dürfen.

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