Keine Untersagung eines aus der Insolvenz freigegebenen GewerbesBay. VGH, Urteil v. 05.05.2009 (22 BV 07.2776)Sinn und Zweck des § 12 GewO gebieten es nicht, diesen entgegen seinem Wortlaut dahingehend einzuschränken, dass er bei einer nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 und 3 InsO (1.7.2007) erfolgten sog. modifizierten“ Freigabe des Geschäftsbetriebs aus der Insolvenzmasse keine Anwendung findet (entschieden für den Fall, dass der Schuldner eventuelle Betriebsgewinne weiterhin an die Insolzvenzmasse auszukehren hat). Bay. VGH, Urteil v. 05.05.2009 (22 BV 07.2776) Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen. Dwornig & Kucki Rechtsanwälte Friedrich-Ebert-Str. 32
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