Kein strafbarer Verstoß des Lokführers bei Sturz des Fahrgastes

Urteil des OLG HAMM v. 16.06.2009 (3 WS 140/09)

Aus den Gründen:
... Es liegt kein hinreichender Tatverdacht für ein nach § 315 a I Nr.2 StGB erforderliches grob pflichtwidriges Verhalten  gegen Rechtsvorschriften des Schienenbahnverkehrs vor. Grds. hat sich der Zugführer vor Abfahrt zu vergewissern, dass keine Personen mehr im Gefahrenbereich des Zuges sind. Nach seiner Einlassung hat der Beschuldigte einen Kontrollblick durchgeführt...).

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