Kein strafbarer Verstoß des Lokführers bei Sturz des FahrgastesUrteil des OLG HAMM v. 16.06.2009 (3 WS 140/09)Aus den Gründen:
... Es liegt kein hinreichender Tatverdacht für ein nach § 315 a I Nr.2 StGB erforderliches grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften des Schienenbahnverkehrs vor. Grds. hat sich der Zugführer vor Abfahrt zu vergewissern, dass keine Personen mehr im Gefahrenbereich des Zuges sind. Nach seiner Einlassung hat der Beschuldigte einen Kontrollblick durchgeführt...). Das eisenbahnrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut. Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen. Dwornig & Kucki Rechtsanwälte Friedrich-Ebert-Str. 32
45468 Mülheim an der Ruhr
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