Haftungsbeschränkung entfällt nur bei qualifizierten Verschulden

Urteil d. BGH v. 18.06.2009 (I ZR 140/06)

Leitsatz: Die Haftungsbeschränkungen nach §§ 658, 659, 660 Abs. 1 HGB entfallen ge-mäß § 660 Abs. 3 HGB nur bei einem eigenen qualifizierten Verschulden des Verfrachters. Die Vorschrift des § 607 Abs. 1 HGB findet im Rahmen von § 660 Abs. 3 HGB keine Anwendung.

Normenkette: § 660 III HGB

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