Gewerblicher Güterkraftverkehr (GKV)DefinitionGewerblicher Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen welche einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 3,5 Tonnen haben (§ 1 I GüKG). Der Güterkraftverkehr wird in die folgenden Bereiche unterteilt:
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