Gewerblicher Güterkraftverkehr (GKV)

Definition

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen welche einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 3,5 Tonnen haben (§ 1 I GüKG).

Der Güterkraftverkehr wird in die folgenden Bereiche unterteilt:

  • Nationaler Güterverkehr innerhalb von Deutschland oder Güternahverkehr in einer bestimmten Entfernung sowie bei bei täglichen Touren.
  • Internationaler Güterverkehr oder auch Grenzüberschreitender Güter-Fernverkehr.
  • Werkverkehr
  • Kabotageverkehr
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