Gerichtskosten des Mahnverfahrens

 

Die Gerichtskosten des Mahnverfahrens sind wesentlich geringer als die einer Klage. Die Kosten werden dem Antragsteller seitens des Gerichts in Rechnung gestellt und werden auf die eingeforderte Summe addiert.
Für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides wird durch das Gericht eine halbe Gebühr auf den Gebührenwert erhoben, die Mindestgebühr beträgt (ab 1.6. 2006) 23,00 EUR (Kostenverzeichnis zum Gerichtskostengesetz Nr. 1110).

Streitwert Gerichtskosten
1,00 -1.199,99 EUR 23,00 EUR
1.200,00 - 1.499,99 EUR 27,50 EUR
1.500,00 - 1.999,99 EUR 32,50 EUR
2.000,00 - 2.499,99 EUR 36,50 EUR
2.500,00 - 2.999,99 EUR 40,50 EUR
3.000,00 - 3.999,99 EUR 44,50 EUR
4.000,00 - 4.999,99 EUR 52,50 EUR
5.000,00 - 5.999,99 EUR 60,50 EUR
Letztes Update 18.02.2009 | Copyright© Dwornig & Kucki 2008 | Seite drucken: Gerichtskosten des Mahnverfahrens | Seite einem Freund senden: Gerichtskosten des Mahnverfahrens

Zurück zur Startseite