Gerichtskosten des MahnverfahrensDie Gerichtskosten des Mahnverfahrens sind wesentlich geringer als die einer Klage. Die Kosten werden dem Antragsteller seitens des Gerichts in Rechnung gestellt und werden auf die eingeforderte Summe addiert.
Für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides wird durch das Gericht eine halbe Gebühr auf den Gebührenwert erhoben, die Mindestgebühr beträgt (ab 1.6. 2006) 23,00 EUR (Kostenverzeichnis zum Gerichtskostengesetz Nr. 1110).
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