Arbeitsrecht: Stromdiebstahl i.H.v. 1,8 Cent rechtfertigt keine Kündigung

LAG Hamm, Urteil vom 02.09.2010 (16 Sa 260/10)

Ein Netzwerkadministrator war 19 Jahre für seinen Arbeitgeber tätig, als dieser ihm fristlos kündigte. Was war geschehen? Der Mitarbeiter hatte seinen privaten Elektroroller an der Firmensteckdose mit Strom im Wert von 1,8 Cent aufgeladen. Diese Kündigung sah das Landesarbeitsgericht jedoch als ungerechtfertigt an. Eine einfache Abmahnung hätte genügt.

Wir würden uns freuen, Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme helfen zu dürfen.

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