Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)DefinitionDas Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) regelt eine Vielzahl von Einzelheiten des öffentlichen Eisenbahnverkehrs. In seiner Ursprungsfassung galt es vom 29.03.1951 bis zum 31.12.1993. Mit dem Artikel Nr. 5 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes trat die Neufassung des AEG zum 01.01.1994 in Kraft. In ihrer ursprünglichen Form blieben die §§ 6a - 6h AEG bestehen.
Das AEG gilt für Eisenbahnen, nicht jedoch für Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen (z.B. Bergbahnen). Gesetzestext Rechtsanwalt Dwornig ist geprüfter Absolvent des Fachanwaltslehrganges Transport- u. Speditionsrecht der Deutschen Anwaltsakademie. Er ist Mitglied
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