AbladerDefinitionAblader (engl. shipper, consignor) ist der, der aufgrund des Beförderungsvertrages zwischen Befrachter und Verfrachter Waren im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Befrachters zur Beförderung per Seeschiff übergibt. Der Begriff des Abladers wird im Allgemeinen synonym für Verlader oder Verschiffer verwendet.
Zumeist ist der Ablader Spediteur (Seehafenspediteur) und somit selbstständiger Vertreter des Versenders, er kann jedoch auch selbst Befrachter sein. Das transportrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut. Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen. Dwornig & Kucki Rechtsanwälte Friedrich-Ebert-Str. 32
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