AbhandenkommenDefinitionAbhandenkommen (engl. short delivery): Etwas kommt abhanden, wenn der Eigentümers oder sein Besitzmittler ohne seinen Willen den unmittelbaren Besitz an der Sache verloren hat.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen Das transportrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut. Vcard Rechtsanwalt Jan Dwornig e-mail: info(a)dwornigkucki.de Dwornig & Kucki Rechtsanwälte Friedrich-Ebert-Str. 32
Tel.: +49 (0)208/45964-0 40212 Düsseldorf Tel.: 0211/16384655
|