Abandon

abandonment (engl.)

Ein Abandon ist die Befreiung von einem Recht. So versteht man in der Transportversicherung unter einem Abandon des Versicherers, dass sich dieser von weiteren Verbindlichkeiten befreit, in dem er die Versicherungssumme  innerhalb einer Frist bezahlt. Durch diese Zahlung erhält der Versicherungsgeber keine Rechte an den versicherten Gegenständen. Die entsprechenden Regelungen für die Güterversicherung befinden sich in Zff. 19 DTV-Güter 2000/2004
 
Das transportrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut.

Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen.

Dwornig & Kucki Rechtsanwälte

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Titel: Abandon Abandon
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